Fachkräfte aus der EU erhalten in der Regel rasch und ohne bürokratische Hürden eine Arbeitsbewilligung, um ihre Tätigkeiten als Selbständigerwerbende in der Schweiz aufzunehmen und ein Startup zu gründen.

Für Spezialisten aus sog. Drittstaaten – d.h. Personen, die nicht EU-Staatsbürger sind – ist es leider erheblich schwieriger. Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist nur eingeschränkt und mit einem hohen administrativen Aufwand möglich.

Zurzeit sind allerdings politische Bestrebungen im Gang, um ein sog. Startup Visum für Fachkräfte aus Drittstaaten einzuführen.