Die jährliche Mindestzahl der Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist von 27‘000 auf 35‘000 erhöht worden. Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) beschlossen. Sie ist seit 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Mit Erhöhung der Mindestvorgaben sind ausländische Unternehmen vermehrt Kontrollen durch die kantonalen Arbeitsinspektorate ausgesetzt.

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