Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_150/2016 entschieden, dass nach Schweizer Recht die Möglichkeit bestehe, die vorsätzliche Verletzung von Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeit auch ohne vorgängige administrative Verwarnung strafrechtlich zu ahnden.

Im konkreten Fall hat ein niederländisches Unternehmen erst- und einmalig gegen die Arbeitszeitvorschriften verstossen und wurde in der Folge mit einer einjährigen Dienstleistungssperre in die Schweiz sanktioniert.