Der Bundesrat hat 3500 Kontingentsplätze für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs im Falle eines ungeordneten Austritts (No Deal) aus der EU gesprochen.

Im Fall eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union wird das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich bereits keine Anwendung mehr finden. Der Bundesrat trifft vorsorgliche Massnahmen.

Neu einreisende Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind danach grundsätzlich den übrigen Drittstaatsangehörigen gleichgestellt. Für die Zulassung zwecks Erwerbstätigkeit kommen die Zulassungsvoraussetzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zur Anwendung. Tritt das Vereinigte Königreich nicht ungeordnet, sondern mit einem Austrittsabkommen aus der EU aus, gelten für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK während einer Übergangsphase (voraussichtlich bis Ende 2020) weiterhin die heutigen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA).

Im Rahmen seiner „Mind the Gap“-Strategie hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 entschieden, für erwerbstätige britische Staatsbürger ein vorübergehendes separates Kontingent in der Höhe von insgesamt 3500 Einheiten zu schaffen.

Im laufenden Jahr sollen insgesamt 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden können: 2100 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). So wird die nötige Flexibilität für die Schweizer Wirtschaft gewährleistet.

Diese Massnahme trägt der ausserordentlichen Situation im Verhältnis zum Vereinigten Königreich Rechnung und stellt eine Übergangslösung bis zur Klärung des künftigen Migrationsregimes dar.

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